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Schönborn: Anti-Kirchenvolksbegehren "diffus und konfus"

Vorsitzender der Bischofskonferenz weist auf rechtliche Standards in Österreich hin - Kardinal zu Bettelverboten: Nicht Bettler sondern die Armut bekämpfen

 

Wien, (KAP 25.03.11) Kardinal Christoph Schönborn hat das angestrebte Volksbegehren, das gegen vermeintliche Privilegien der Kirche auftritt, als "diffus und konfus" bezeichnet. Die dabei von Gruppen wie den "Betroffenen kirchlicher Gewalt", den "AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich" und dem Freidenkerbund formulierten Positionen seien rechtlich unklar, stellt Schönborn bei der Pressekonferenz nach der Frühjahrs-Vollversammlung der österreichischen Bischöfe am Freitag in Wien fest. Er wies auf gesetzlich verankerte Standards in Österreich hin, die bei so einem Volksbegehren zu beachten seien.

 

Bei seiner Einschätzung als "diffus" bezog sich der Vorsitzende der Bischofskonferenz auch auf Äußerungen des Wiener Kirchenrechtlers Prof. Richard Potz, der das Anti-Kirchen-Volksbegehren in einem Kommentar als "zu platt und undifferenziert" qualifiziert hat: Die kritisierten Steuervorteile der Kirche stünden auch anderen anerkannten Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts zu; die staatlichen Zahlungen an die katholische und andere Kirchen seien per Staatsvertrag verankerte Entschädigungen für Verluste in der NS-Zeit.

 

Zu den Bestrebungen in mehreren österreichischen Bundesländern, generelle Bettelverbote zu verhängen, schloss sich Kardinal Schönborn der Position der Caritas an, die hier für die Kirche insgesamt spreche: Es sollten nicht die Bettler beseitigt, sondern die Armut bekämpft werden. Freilich gebe es im Zusammenhang mit Bettelei auch "Ordnungsbedarf", so der Wiener Erzbischof: So müsse sichergestellt sein, dass bedürftige Menschen nicht von Hintermännern missbraucht und ausgebeutet werden.

 

Jüngste Aussagen über den Zölibat, die er - Schönborn - in der Südtiroler Tageszeitung "Dolomiten" tätigte, seien in Österreich ins Gegenteil verkehrt worden, sagte der Kardinal weiter. Für den Zölibat gebe es gute Gründe, er sehe keine Notwendigkeit für eine neuerliche Debatte darüber, stellte der Wiener Erzbischof seine tatsächlichen Äußerungen klar, die hierzulande zu Schlagzeilen wie "Schönborn will offene Diskussion über Zölibat" geführt hatten.

 

O-Töne von sind in Kürze unter www.kathpress.at/audio abrufbar.

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Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
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  • Jerusalem: Österreich-Hospiz stellt vorübergehend Betrieb ein
  • Bischöfe senden Papst Leo Grüße aus Mariazell

 

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Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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